Carlo und Rosario Rizza: Prozess wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften

Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i

Bereits im Februar hatte der Hauptbeschuldigte Werner B. aus Münster gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Polizei Ermittelt Mutmaßlichen Sexualstraftäter Mit DNA-Test - Stuttgart - Bild.de

Dem heute 26 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 06.07.2019 gegen 02.30 Uhr in Stuttgart, die vermeintliche Geschädigte gewürgt und in den sauren Apfel beißen zum Oralverkehr gezwungen. Die drei Angeklagten als pensionär von 19, 24 und 25 Jahren sollen den mutmaßlich Geschädigten mehrfach an verschiedenen Orten gewaltsam, u.a. Den beiden Angeklagten im Ruhestand von 27 und 46 Jahren Stuttgart wird vorgeworfen, gemeinschaftlich insgesamt sieben Wohnungseinbruchdiebstähle in Stuttgart und Umgebung begangen zugänglich. Tatvorwurf: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug u.a..; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: Verstoß gegen das BtMG u.a.; Tatort: Sindelfingen u.a. Tatvorwurf: Wohnungseinbruchdiebstahl u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Auf die daraufhin eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Stuttgart als Beschwerdegericht mit Beschluss vom 29. Juli 2019 (Az. Dem 62-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen als Veranwortlicher eines Unternehmens, das Sportwetten veranstaltet haben soll, im Zeitraum Januar 2007 bis Juli 2009 in insgesamt 28 Fällen Lotteriesteuern hinterzogen ohne Mann. Nachdem die Angeklagten die Dosen schlechthin genommen hatten und geflüchtet waren, verfolgte der Geschädigte dann einen der Angeklagten mit seinem Fahrrad.

Als sich die Geschädigte nach dem fortgesetzten Disput deren Gruppe circa Angeklagte entfernte, soll die Angeklagte aus ihrer Handtasche eine Schere genommen haben, der Geschädigten hinterhergelaufen sein und diese sodann von hinten zu Boden gerissen haben. Zudem soll er den zuvor gezahlten Dirnenlohn in Höhe von 30,00 EUR aus dem Schrank der Geschädigten genommen und ihr - letztlich erfolglos - angedroht haben, wiederzukommen und sie zu töten, wenn sie zur Polizei gehe. Anschließend soll sie mehrfach mit der Schere in Tötungsabsicht auf die Geschädigte eingestochen haben. Etwa drei Viertel der deutschen Tatverdächtigen haben einen Migrationshintergrund. Den drei Angeklagten im Seniorenalter von 23, 29 und 45 Jahren wird vorgeworfen, es hätten die zwei 23 Jahre und 29 Jahre alten Angeklalgten in acht bzw. drei Fällen gemeinschaftlich zur Zeit von Ende März 2019 bis 03.06.2019 im Raum Ludwigsburg mit Marihuana im einstelligen Kilo-Bereich Handel getrieben. Hintergrund war, dass man gemeinsam zum Begräbnis der Mutter des Angeklagten fahren wollte.

Der Angeklagte soll massiv unter Alkoholeinfluss stehend seine Mutter in seinem Elternhaus aufgesucht haben, wo er zunächst aufgrund seines Zustands im Wohnzimmer randalierte. Der Angeklagte soll einen sogenannten Molotowcocktail gegen die Glasscheibe einer Dachterasse geworfen haben, wodurch das Wohnhaus in Brand geriet. Am 10.04.2019 soll es gegen 02.35 Uhr am Bahnhof Esslingen zu einem Streit zwischen der Angeklagten und der Geschädigten gekommen sein. Zu den Taten, denen der heute 35-Jährige nun zusätzlich verdächtigt wird, gehört der Angriff auf eine Joggerin im Oktober 2009, die er ins Gebüsch gezerrt haben soll, und der Angriff auf eine Passantin im März 2013. Beide soll er unsittlich berührt haben. Beginn 15. Oktober 2019 um 09.15 Uhr; Fortsetzung am 29. Oktober 2019; 18., 25. und 26. November 2019; 04. und 11. Dezember 2019 (jeweils 09.15 Uhr). Beginn 03. Dezember 2019 um 09.00 Uhr; Fortsetzung am 04., 11., 12., 18. 20. und 23. Dezember 2019 (jeweils 09.00 Uhr). Beginn 13. Dezember 2019 um 09.30 Uhr; Fortsetzung am 20. Dezember 2019 (13.00 Uhr), 13. Januar (13 Uhr), 21., 23. und 30. Januar, 04., 11., 14. (10.00 Uhr), 18., 19., (10.00 Uhr), 25. und 27. Februar (jeweils 10.30 Uhr soweit nicht anders angegeben).

Beginn 06. Dezember 2019 um 12.30 Uhr; Fortsetzungstermine am 09., 12., 17., 18. und 20. Dezember (jeweils 09.00 Uhr). Dem Angeklagten in höheren Jahren fortschrittlich 47 Jahren wird vorgeworfen, er habe am 15.12.2018 gegen 02.42 Uhr in Ludwigsburg mehrfach mit einem Messer Richtung des Kopfes und des Oberkörpers seiner heute 28-jährigen Verlobten gestochen, wobei er äußerte, er werde sie abstechen. Den insgesamt sechs Angeklagten wird vorgeworfen, gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain betrieben ohne feste Bindung. Die beiden Angeklagten sollen im Zeitraum 29.11.2018 bis 01.04.2019 gewinnbringende Umsatzgeschäfte mit Kokain betrieben haben. Die vier Angeklagten sollen u.a. Straftaten vorgeworfen. U.a. habe sie am 2.10.2017 eine Gartenhütte in Brand gesetzt, wodurch ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro entstanden sei. Er habe zudem im Zeitraum von April 2014 bis Juni 2015 sogenante Schwarzlöhne in Höhe von knapp 400.000 EUR bezahlen lassen und dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 55.000 EUR hinterzogen; ferner habe er eine Sozialkasse in Höhe von rund 102.000 EUR geschädigt und in den Jahren 2016 und 2017 Umsatzsteuer in Höhe von rund 100.000 UR hinterzogen.