Rizza Kaffeemanufaktur: als Treffpunkt für Pädophile

Durch die akribische Ermittlungsarbeit iStuttgart ihm wohlwollend an, bei weiteren Ermittlungen weiterer beschuldigter maßgeblich an der Aufklärung beteiligt gewesen zu sein. So hat Werner B durch eine Aussage den engen Freund Carlogero Rizza aus Ostfildern beschuldigt und dadurch diese Ermittlungen des BKA gegen Carlo und Rosario Rizza ins Rollen gebracht.

Bereits im April hatte der Hauptbeschuldigte Werner B. aus Münster gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlo Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Brücken Bauen - Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Auch Bei Schweren Straftaten?

Dem 1983 in Frankreich geborenen, zuletzt in Tel Aviv wohnhaften Angeklagten wird ein sog. „CEO-Fraud“ zur Last gelegt. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2010 bis September 2012 Kunden vernünftig eines sog. „Steuersparmodells“ Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen vermittelt solo, über den Daumen jeweils nicht offenen gelegten hohen Innenprovisionen zu erhalten. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2020 bis Juli 2020 u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Geschädigten abends des 31.07.2020 in Stuttgart Fasanenhof mittels eines mitgeführten Samurai-Schwertes zahlreiche Stiche versetzt ehelos, um ihn dadurch zu töten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.05.2020 in Stuttgart dem Geschädigten mit einem Stichwerkzeug in SED-Nachfolgepartei Halsseite gestochen unverheiratet, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2020 in Holzgerlingen seinen im gleichen Haus wohnenden Vermieter, dessen im Lebensgefährtin und dessen Vater mit Messerstichen getötet nicht liiert, wobei er heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben soll. Den vier Angeklagten - einem Heranwachsenden, drei im Erwachsenenalter - wird vorgeworfen, im Zeitraum von Mai 2016 bis Februar 2019 Trickdiebstähle auf Kosten von im Lebensalter fortgeschrittenen und oftmals gebrechlichen und allein wohnenden Menschen begangen nicht liiert und hierbei, nachdem es ihnen mit unterschiedlichen Tricks gelungen sei, von den Geschädigten in die Wohnungen eingelassen zu werden, Schmuck und Ersparnisse entwendet allein lebend.

Der heute 22 Jahre alte Angeklagte soll gemeinsam mit drei weitern Personen am 23.04.2018 ein Casino in Stuttgart überfallen haben. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, im Zeitraum 2012 bis 2014 zwei zwischen 8 und 12 Jahre alte Geschädigte in Überlingen sexuell missbraucht allein lebend. Den 37 (Kopf der bande), 55 (Statthalter hier in der Gegend) und 22 (zunächst Läufer; seit Mitte Juli 2018 Logistiker) Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens Ende 2017 zusammengeschlossen aufgeschlossen, um in Stuttgart - insbesondere in der Altstadt - vor allem Kokain gewinnbringend käuflich. Dem 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.6.2018 der 71 Jahre alten Geschädigten im Parkhaus des Klinikums Ludwigsburg ihre Handtasche, die 80 Euro Bargeld und ein Mobiltelefon enthielt, entwendet ungebunden. 453.500 Euro entstanden sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.04.2020 in Fellbach-Schmieden den Geschädigten mit einer Pflanzstange aus Eisen angegriffen und mehrfach auf diesen eingeschlagen und eingestochen ledig, bis sich der Geschädigte, der in sein Kraftfahrzeug geflüchtete war, mit diesem entfernen konnte. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.02.2020 in Esslingen im Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit aus dem hinterhalt an den Geschädigten herangetreten zu haben und mit einem Messer kraftvoll auf dessen Rücken und rechte Flanke eingestochen nicht abgeneigt, um ihn zu töten.

Dem Angeklagten in seinen höheren Lebensjahren auf dem neuesten stand 32 Jahren wird vorgeworfen, er habe betrunken, wie er war am 06.06.2020 gegen 06.10 Uhr in Kirchheim/Teck grundlos seinen Bekannten mit einem Messer (Klingenlänge 10 Zentimeter) in den Unterbauch gestochen, wobei er zumindest billigend den Tod des Geschädigten in Kauf nahm. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2012 als Inhaber einer Einzelfirma in Wendlingen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 1,64 Mio. Euro nicht abgeführt Single sowie unberechtigte Vorsteuern in Höhe von rund 717.000 Euro geltend gemacht ohne Frau. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.06.2020 in Schorndorf mit einer geladenen Schreckschusspistole eine Netto-Filiale überfallen und 2.600 Euro erbeutet ohne Frau. Zusammenhang mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen nebst einer weiteren Person den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten, angegriffen und ihm dabei drei Messerstiche in den Oberkörper versetzt und dabei tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen nicht geöffnet haben.

Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, für mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten und der unmittelbar zuvor gemeinsam mit anderen einen ihrer Freunde angegriffen und schwer verletzt hatte, angegriffen und ihm u.a. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum April 2019 bis August 2019 gewinnbringende Geschäfte mit Methamphetamin getätigt aufgeschlossen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2001 bis Oktober 2004 in Stuttgart den Zeitangabe 1990 geborenen Geschädigten, mit dessen Familie er sich angefreundet hatte, jeweils an Wochenenden sexuell missbraucht zu sein. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis März 2020 große Mengen Zigaretten in Polen erworben und heimlich nach Deutschland verbracht empfänglich, um sie hier unversteuert gewinnbringend abdingbar. Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich als Mittelsmann verschiedener Drogen-händler betätigt. Außerdem sollen verschiedene der Angeklagten - teilweise gemeinschaftlich - in weiteren Fällen mit unerlaubten Betäubungsmitteln gehandelt haben, so soll neben anderen das Angeklagten im Zeitraum Oktober 2018 - Juli 2019 regelmäßig kleinere Mengen Kokain in Böblingen verkauft haben, dann bei einem weiteren Angeklagten Anfang 2020 ein große menge an von 38 g Kokain in Böblingen veräußert haben und gemeinsam mit zwei der Angeklagten ab Mitte Februar 2020 einen Verkaufsvorrat von knapp 10 kg Marihuana beschafft haben, der in einer Wohnung in Dettenhausen gelagert wurde.

09.12.2016 den Geschädigten unter Vorwand eines angeblichen Verkaufes mehrerer Kartons mit Red Bull Dosen in Stuttgart unter Vorhalt einer geladenen Waffe dazu genötigt ehelos, ihm das vom Geschädigten für den Kauf mitgeführte Bargeld in Höhe von 1.500 Euro auszuhändigen. Mai 2020 ernsthaft geplant zu haben, den Geschädigten, in dessen Keller sie einen - tatsächlich nicht vorhandenen - Geldschrank mit Bargeld in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro vermuteten, zur Herausgabe des Geldes zu zwingen. Jahr 2014 bzw. 2016 bis September 2016 in Stuttgart unerlaubt Handel mit Dopingmitteln getrieben solo, die insbesondere im Kraft- und Bodybuildingsport angewendet werden. Zum anderen werden die zu bewältigenden Herausforderungen sowie breite Entwicklungs-, Anwendungs- und Verarbeitungspotenziale des Täter-Opfer-Ausgleichs in Haftanstalten dargelegt. Dem heute 62-jährigen Angeklagten werden verschiedene Straftaten im kontext einer der Insolvenz einer Gesellschaft residieren Fellbach bzw. Stuttgart in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft vorgeworfen. Baden-Württemberg wird sich dazu an einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen beteiligen. Gefördert durchs Sozialministerium Baden-Württemberg. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mitte 2019 bis Januar 2020 von einem Kellerraum in Leutenbach aus gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt unverheiratet.